Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung unserer Grundschulkinder – Herausforderung für Schulleitung und Gemeinde
Im September 2021 wurde in Bundestag und Bundesrat der Rechtsanspruch für Grundschulkinder auf Ganztagsbetreuung im Umfang von acht Stunden an fünf Tagen in der Woche beschlossen. Beginnend im Schuljahr 2026/2027 gilt dieser Anspruch zunächst für alle Grundschulkinder der ersten Klassen und ein Jahr später für die ersten beiden Klassen, so daß ab dem Schuljahr 2029 für alle Grundschulkinder ein Rechtsanspruch auf täglich achtstündige Betreuung besteht.
Um dieser Verpflichtung gerecht werden zu können, müssen seitens der Schulleitung Betreuungskonzepte, einhergehend mit entsprechenden räumlichen Vorstellungen, erstellt werden. Der Gemeinde Holle als Schulträger fällt die Aufgabe zu, infrastrukturelle Voraussetzungen zu schaffen. Da die Kinder dann über die Mittagszeit hinaus in der Schule bleiben, muss die Möglichkeit bestehen, ein Mittagessen auszugeben. Hierfür ist der Bau einer Mensa erforderlich. Zudem muss zusätzliches Platzangebot für die Nachmittagsbetreuung geschaffen werden.
Die Gruppe CDU/Grüne Bürgerliste legt bei der Planung dieses Gebäudes besonderen Wert darauf, dass das Gebäude multifunktional genutzt werden kann. Im Mittelpunkt steht hier selbstverständlich die Nutzung als Mensa und eine Erweiterung des Raumangebotes, aber auch Vorstellungen des Holler Firlefanz und beispielsweise Veranstaltungen der Dorfgemeinschaft müssen hier möglich sein.