Mit der Mehrheit der CDU-Grüne Bürgerliste-Gruppe hat der Gemeinderat beschlossen, im Gemeindegebiet Holle eine Satzung zum Schutz von Bäumen und Hecken einzuführen. Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz (§ 15 und 22), wonach Gemeinden wertvolle Landschaftsbestandteile unter Schutz stellen können. Durch Gehölzfällungen verursachte Eingriffe im Geltungsbereich sind demnach generell auszugleichen oder zu ersetzen. Die Gruppe CDU – Grüne Bürgerliste sieht die Satzung als ausgewogenenes und nützliches Instrument zur Erhaltung und Verbesserung des Natur-, Arten- und Klimaschutzes.

Ausgangspunkt für die neue Satzung war die Situation, dass an mehreren öffentlichen Standorten in der Gemeinde in den vergangenen Jahren gefällte Bäume nicht ersetzt wurden. Beispiele dafür sind der inzwischen teilweise gepflasterte Thieplatz und die Allee am Rolande, wo in den vergangenen Jahren allein zwischen Bahnhof und A7 etwa 30 Bäume nicht nachgepflanzt wurden. Leider ist aufgrund des fortschreitenden Klimawandels auch in Zukunft mit dem Verlust vieler alter Bäume im Gemeindegebiet zu rechnen (Eschentriebsterben, Pseudomonas-Befall von Kastanien). Hier wollen wir für die Zukunft gerüstet sein.

Keine Maßregelung der Bürger in privaten Gärten

Die Satzung gilt ausschließlich auf gemeindeeigenen Flächen sowie in Alleen und Parkanlagen, die größer als 2.500 m2 sind. Nicht in den Geltungsbereich einbezogen wurden ausdrücklich die privaten Gärten sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Dabei folgen wir unserem Grundsatz, private Bereiche nicht durch zusätzliche Auflagen zu überziehen und zu überwachen. Stattdessen wollen wir private Grundstücksbesitzer durch Infos sowie vorbildhafte Pflege der öffentlichen Flächen dazu bewegen, Bäume und Sträucher in ihren privaten Gärten in Eigenverantwortung zu pflegen und zu erhalten.

Ausnahmeregelungen stellen klar, dass die Verkehrssicherheit stets Priorität genießt und das Zuwachsen von Solaranlagen > 5 kWp verhindert werden darf. Auch wichtige Baumaßnahmen im allgemeinen öffentlichen Interesse (z.B. Kindertagesstätten, Feuerwehrhäuser, Mensa) werden durch die Baumschutzsatzung nicht behindert.

Nächstes Ziel der Gruppe CDU – Grüne Bürgerliste in diesem Bereich ist das Erstellen eines Baumkatasters für das Gemeindegebiet. Erste Maßnahmen dazu sind im Haushalt 2024 eingestellt und werden durch die beschlossene Kürzung der Sitzungsgelder für den Gemeinderat finanziert. Zudem laufen bereits begleitende unterstützende Aktivitäten wie Info-Vorträge, ein Fotowettbewerb und die Aktion „Baumlücken schließen“.