Die Grasdorfer fordern eine Entlastung der Ortsdurchfahrt. Wie kam es zu der zugespitzten Verkehrssituation? In der Vergangenheit war die B 6 schon einmal für den landwirtschaftlichen Verkehr frei gegeben. Das Schild wurde irgendwann entfernt. Mehrere Entwicklungen führten dazu, dass sowohl der landwirtschaftliche als auch der Schwerlastverkehr zunahmen. Mit der Einführung der Maut auf Bundesstraßen fingen die LKW an die B6 zu meiden, um die Maut einzusparen. Mit dem Abfallkreislaufgesetz hat die Firma Kedenburg in Schlewecke eine größere Auslastung erfahren, die weiterhin steigt. Der Zulieferverkehr nach Schlewecke nutzt ebenfalls die Ortsdurchfahrt in Grasdorf. Den Höhepunkt erreicht die Situation mit dem dreispurigen Ausbau der A7. Die Baufirmen nutzen für die Materiallieferungen landwirtschaftliche Schlepper-Gespanne, weil diese durch ihre Geländegängigkeit vielseitig und vorteilhaft einsetzbar sind. Mit jeder Durchfahrt wackeln die Gläser im Schrank und die Straßen mit ihren Kanälen werden erheblich geschädigt. Da ist für Werner Harenberg das Maß voll. Er wendet sich Hilfe suchend an Heinrich Hartmann. Dieser stellt den Kontakt zum Kreistagsabgeordneten Thomas Grabow her, der wiederum in Zusammenarbeit mit Friedhelm Prior dafür sorgt, dass das Thema letztendlich auf die Tagesordnung der Sitzung des Landkreises kommt. Die CDU-Kreistagsfraktion legt dem Ausschuss einen Antrag (Nr. 153) zur Abstimmung vor: 1. Zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner von Grasdorf wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob a) auf der B 6 das Zeichen 333.1 entfernt werden, b) auf der K 307 vor der  Ortseinfahrt/Hildesheimer Straße ein Verbot für Fahrzeuge über 7,5 t (VZ 262-7,5), Lieferverkehr und Linienverkehr frei, angeordnet, c) auf der Hildesheimer Str. vor dem Spielplatz das Gefahrenzeichen 136 (Kinder) aufgestellt und d) auf der Hildesheimer Str. ergänzend zum Gefahrzeichen die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden kann. 2. Die Verwaltung wird beauftragt darzulegen, welche Tatsachen und welche Erwägungen welcher Maßnahme entgegenstehen. Dem Antrag wird zu gestimmt und die Verwaltung kommt dem Gesuch nach. Sie
lässt im August 2022 eine Verkehrszählung durchführen und bittet die nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Rahmen einer Anhörung (Verkehrskommission) am 29.08.22 um Stellungnahme. Am 15.11.22 wird dem Ausschuss für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz das niederschmetternde Ergebnis vorgelegt. Zusammenfassend stellt die Verwaltung fest, dass die Erdbewegungstransporte mit Schleppern im Baustellenverkehr temporär, jedoch nicht dauerhaft auftreten, das Verkehrsaufkommen, der Lärm wird
nicht als gravierend angesehen und die Verkehrsbelastung innerhalb der Ortschaft sei vertretbar. Der Beschlussvorschlag der CDU wird weiterhin auch im Kreisausschuss am 5.12.22 mit der Begründung die Ausweisung der B 6 als Kraftfahrtstraße diene dem zügigen überregionalen Verkehr und der Verkehrssicherheit, Trecker-Gespanne führen dort zu einer erhöhten
Verkehrsgefährdung und deutlichen Behinderung des Verkehrs, abgelehnt. Am 20.01.23 bittet die CDU-Kreistagsfraktion beim Landrat, die verkehrsrechtliche Anordnungen für die Ortschaft Grasdorf erneut in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz zu beraten. Dort wird der Antrag wieder abgelehnt. Mit der Unterzeichnung einer Resolution versuchen mehr als 300 Bürgerinnen und Bürger von Grasdorf die Kreistagsabgeordneten im Kreisausschuss oder Kreistag noch umzustimmen. Der
Rest ist in der Tagespresse hinreichend dargestellt. Die Bürgerinnen und Bürger von Grasdorf stellen fest, dass es sich keineswegs um eine temporäre Belastung handelt. Der Ausbau der A 39 Brücke und zwei weiterer A 7 Brücken stehen unmittelbar bevor. Die Bauarbeiten werden Jahre andauern und es ist nicht damit zu rechnen, dass die Baufirmen statt der Schleppergespanne auf andere Transportmöglichkeiten zurückgreifen, nur damit sie dann auf der B 6 fahren dürfen. Die Mautproblematik und der Zulieferverkehr nach Schlewecke werden auch bleiben. Zu guter Letzt ist die Verkehrssituation der Peiner Straße (L 493) in Grasdorf nach wie vor ungeklärt. Während in Nettlingen zur Verkehrsberuhigung und -sicherheit
ganze vier Verkehrsinseln an selbiger Landstraße (L 493/444), in Holle zumindest eine und in Sottrum sogar eine Fußgängerampel vorzufinden sind, gibt es in Grasdorf, wo der Verkehr aus allen Richtungen zusammenläuft, nichts dergleichen, um die Straße sicher überqueren zu können. Damit sind noch weitaus mehr Bürgerinnen und Bürger den Gefahren beim Erreichen der Ortsmitte ausgesetzt und vom Schwerlast- und Schlepperverkehr betroffen. Die Grasdorfer geben die Hoffnung nicht auf, dass bei ihren politischen Vertretern auf Kreisebene endlich Vernunft einkehrt. Auf der B 6 wäre die Verkehrssicherheit wohl eher durch einen großen Blechschaden gefährdet, in Grasdorf geht es hingegen um Menschenleben. Der Teil-Abschnitt der B 6 in Grasdorf ist der einzige im Landkreis Hildesheim, auf dem der landwirtschaftliche Verkehr nicht zugelassen ist! Ilona Hartmann