Antworten der Gruppe CDU/Grüne Bürgerliste auf die Anträge der SPD-Fraktion zum Haushalt

 

  1. Grundstückserwerb für u.a. Unterbringung Bauhof und Rettungswache

 Der Ansatz von 2.000.000 Euro soll ersatzlos gestrichen werden, da bisher keinerlei Informationen über infrage kommende Grundstücke bzw. konkrete Baumaßnahmen vorliegen.

Antwort Gerd Samblebe

 Die Position bleibt bestehen. Bürgermeister und Verwaltung benötigen diesen Handlungsspielraum, um dann, wenn sich eine Möglichkeit ergibt ein Objekt zu erwerben, auch handlungsfähig zu sein. Selbstverständlich können hier nicht im Vorfeld, also vor unmittelbarem Abschluss von Verhandlungen, einzelne Objekte benannt werden. Das könnte einerseits unbegründete Hoffnungen wecken, andererseits auch Verhandlungserfolge gefährden.

Der Ansatz bleibt bestehen.

 

  1. Neubau Schul-Mensa

Die Verpflichtungsermächtigung für den ersten Bauabschnitt der Mensa in Höhe von 800.000 Euro aus dem Haushalt 2023 unter der Planungsstelle Schule-Neubau Mensa für das Jahr 2024 soll zurückgenommen werden.

Stattdessen sollen unter dieser Planungsstelle 150.000 Euro für die weiteren Planungsschritte des Neubaus für die Ganztagsbetreuung in 2024 berücksichtigt werden.

Antwort Heinrich Hartmann

Mittel müssen eingestellt werden, um einerseits weiter planen zu können – mit 150.000 € sind die Ingenieurskosten sicherlich noch nicht abgedeckt, andererseits auch erste Bauschritte anzugehen. Zur Erinnerung: Im Spätsommer 2026 beginnt die Verpflichtung zur Ganztagsbetreuung, dann sollte die Mensa fertig sein.

 

 

  1. Baukosten Zimmerplatz – Bau eines Kreisels

Die SPD-Fraktion beantragt, die Planungskosten für die Umgestaltung Zimmerplatz in Höhe von 800.000 Euro auf 50.000 Euro im Haushalt 2024 zu kürzen.

Mit den 50.000 Euro sollen die von der SPD-Fraktion im September 2023 beantragten Maßnahmen Tempo 30 auf der Marktstraße, Stoppschilder Straße Am Knick und Hollenweg bzw. die Änderung der Verkehrsführung im Zentrum der Ortschaft Holle umgesetzt werden.

Antwort Luis Münnig

Bereits vor einem Jahr haben wir die Finanzierung des Minikreisels mit drei unmittelbar angrenzenden Querungshilfen im Haushalt begonnen, im Januar / Februar den Bebauungsplan aufgestellt und in Folge ausgelegt, diesen im Mai beschlossen und im September einen Antrag im Rahmen des Dorferneuerungsprogramm gestellt. Wir gehen hier von Förderung in Höhe von 500.000,- € aus. In einem Zeitungsartikel habt ihr behauptet, daß ein Förderantrag abgelehnt sei, um welchen soll es sich hier handeln? Ihr habt in diesem Artikel auch behauptet, daß eine Einbahnstraßenregelung in der Marktstraße im Verkehrskonzept vorgesehen sei – in dem von 2018 ist das nicht der Fall. Diese Behauptung ist so wie von euch dargestellt schlicht und ergreifend falsch. Vielleicht sollte man das Dokument erst lesen, bevor man daraus zitiert. Zu Tempo 30 in der Marktstraße: der Landrat sieht rechtliche Probleme zu Tempo 30 – Zonen vor KiTas und Schulen. Für wie realistisch haltet ihr eure „dreißiger-Zone“ auf einer Landstraße?

Wie stellt ihr euch eigentlich täglich 3.000 zusätzliche PKW und 100 Lkw (Verkehrszählung aus dem zitierten Konzept) in der Bertholdstraße vor?

Was geschieht dort mit Fußgängern und Fahrradfahrern – besonders an der Engstelle des Hauses mit den Pfeilern? Der Weg darunter ist meines Wissens Privateigentum. Wo bleiben die parkenden Fahrzeuge in der Bertholdstraße?

Sobald es einen positiven Förderbescheid gibt, beginnen die konkreten Planungen zum Bau des Minikreisel mit drei Querungshilfen. Außerdem handelt es sich bei den aufgeführten 800.000,- € um die Gesamtkosten.

 

  1. Neubau Feuerwehrhaus Heersum

Die Verpflichtungsermächtigung für den ersten Bauabschnitt des Feuerwehrhauses in Höhe von 1.700.000 Euro unter der Planungsstelle Neubau Feuerwehr Heersum soll zurückgenommen werden.

Um den Fortgang der Planungen und den Beginn der Baumaßnahme zu gewährleisten, sollen stattdessen weitere 500.000 Euro im Haushalt 2024 berücksichtigt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist kein Bauantrag gestellt und das zu bebauende Grundstück ist bis Mai 2024 der Deutsche Glasfaser als Lagerfläche zur Verfügung gestellt worden, daher ist mit einer vollständigen Umsetzung der Baumaßnahme in 2024 nicht zu rechnen.

Antwort Heinrich Hartmann

Der Bau des Feuerwehrhauses wird noch im Jahr 2024 beginnen, wobei der tatsächliche Baubeginn auch von der Geschwindigkeit der Genehmigung abhängig ist. Eine Fertigstellung erscheint unrealistisch noch in diesem Jahr. Aus unserer Sicht sollten, damit es zu keinerlei Zahlungsproblemen kommen kann, 800.000,- € in diesem Jahr eingestellt werden und 900.000,- als Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2025.

 

  1. Zuschuss für den Frauenhaus Hildesheim e.V.

Die Zahl der Opfer von häuslicher Gewalt lag im Jahr 2022 in Deutschland bei 240.547 Opfer und ist im Vergleich zum Vorjahr um 8,5 Prozent gestiegen. Besonders Frauen wurden Opfer häuslicher Gewalt. Im Landkreis Hildesheim wurden in 2022 148 Fälle mehr als in 2021 dokumentiert. Nach Auskunft des Frauenhaus Hildesheim e. V. nehmen die Finanzierungslücken trotz diverser Zuschüsse zu, sodass im Jahr 2023 mit einem Minus von 50.000 Euro zu rechnen ist. Dieses Minus wird in den Jahren 2024 und 2025 voraussichtlich auf über 200.000 Euro anwachsen. Um einen Beitrag zur Sicherung dieser Unterstützung für Frauen leisten zu können, beantragt die SPD-Fraktion, 2.500 Euro im Haushalt 2024 für den eingetragenen Verein Frauenhaus Hildesheim zu berücksichtigen.

Antwort Gerd Samblebe

Das Frauenhaus in Hildesheim erfüllt ganz sicher eine sehr wichtige Aufgabe. Eigentlich ist es bedauerlich, daß es eine solche Einrichtung überhaupt geben muß – die steigende Anzahl der Taten häuslicher Gewalt zeigen jedoch, daß ihre Bedeutung ständig wächst.

Allerdings ist die Finanzierung des Frauenhauses in Hildesheim wie folgt geregelt:

 Die Finanzierung des Vereins ist eine Misch­finanzierung aus öffent­lichen Mitteln der Stadt, des Land­kreises, des Landes Nieder­sachsen und Buß­Geldern und, da so nicht ausreichend, aus Spenden.

So ist es der Homepage des Frauenhauses Hildesheim zu entnehmen.

Öffentlich-rechtliche Geldgeber sind also Stadt und Landkreis Hildesheim zusammen mit dem Land Niedersachsen – aus unserer Sicht sind diese dann auch für eine auskömmliche Finanzierung verantwortlich, die Finanzierung fällt also auch in deren Aufgabenbereich!!! Wie in der Haushaltsrede dargelegt, greift uns der Kreis doch sowieso schon über Gebühr in die Tasche – dann werden wir ihm hier nicht auch noch Geld hinterherwerfen.

Die gemeindliche Zuwendung wäre dann eventuell als Spende zu werten – und hier hätten wir zudem Zweifel, daß eine solche kommunale Spende, zumal in der sehr angespannten Haushaltssituation der Gemeinde rechtlich zulässig wäre.

 

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